
|
Geschichte
|
Louise Otto-Peters Philosophin des Monats März 2009
Vor 190 Jahren, genauer am 26. März 1819, wurde eine der bekanntesten Vorreiterinnen der Ersten Frauenbewegung in Deutschland geboren. Louise Otto-Peters hat mit ihren Romanen, Gedichten und Artikeln in der von ihr herausgegebenen Frauenzeitung entscheidend zur Diskussion um die Rechte der Frauen beigetragen. Ihr politisches Vermächtnis ist die Gründung des Allgemeinen Deutschen Frauenverein (ADFV), dessen erste Vorsitzende sie lange Jahre blieb. Die Erfolge ihrer Bemühungen lassen sich deutlich an den Veränderungen ablesen, die Frauen rechtlich und wirtschaftlich zu ihren Lebzeiten erlangen konnten: Abschaffung der Vormundschaft über unverheiratete Frauen, Einrichtung höherer Töchterschulen und Zunahme qualifizierter weiblicher Arbeitskräfte. Schon als Kind bekam Louise Otto-Peters die Einschränkungen zu spüren, die das Leben einer bürgerlichen Frau im 19. Jahrhundert prägten. Ihre geistige Entwicklung wurde gehemmt, um sie in die traditionelle Frauenrolle zu zwängen. Die frühe finanzielle Unabhängigkeit rettete sie letztlich. Dadurch hatte sie die Möglichkeit zu autodiaktischen Studien und konnte eigene Texte veröffentlichen. Louise Otto-Peters philosophisch bedeutendste Arbeit ist ihr Text Das Recht der Frauen auf Erwerb. Ihrer Zeit weit voraus, fordert sie die wirtschaftliche Unabhängigkeit der Frauen. Sie sieht in der Behebung ökonomischer Missstände den wichtigsten Schritt zur Emanzipation der Frau. Die Beschränkung der Frauen auf das Haus ist Louise Otto-Peters nicht nur ein Dorn im Auge, sie sieht darin auch ihre stärkste Fessel. Doch in der damaligen Zeit musste man eine fundierte Kritik liefern, wenn man einen Zustand, der als naturgegeben galt ändern wollte. Louise Otto-Peters fordert deshalb das Recht der Frauen auf Erwerb, nicht auf Arbeit. Denn gearbeitet haben Frauen immer, doch ohne dafür entlohnt zu werden. Louise Otto-Peters plädierte für die Bildung der Frau, für die Möglichkeit zur Berufsausbildung und -ausübung und zwar nicht nur für allein Stehende. Frauen sollten auch in der ehe ökonomisch unabhängig sein, nur so kann ihre untergeordnete Position in der Gesellschaft beendet werden.
Auszug aus dem Philosophinnen-Lexikon deutsche Frauenrechtlerin, *26. März 1819 in Meißen, †13. März 1895 in Leipzig Werk: Das Recht der Frauen auf Erwerb, 1866; Der Genius des Hauses, 1869; Der Genius der Menschheit, 1870; Der Genius der Natur, 1871; Frauenleben im deutschen Reich, 1876; Lieder eines deutschen Mädchens, 1847; Schloß und Fabrik, 3 Bde, 1846; Das Recht der Frauen auf Erwerb (Auszüge), in: G. Brinker-Gabler (Hg.in): Frauenarbeit und Beruf, 1979; Zur Stellung der deutschen verheirateten und unverheirateten Frauen im Hause, in der Gesellschaft und in der Öffentlichkeit, in: Die Stellung der Frau im Leben, 1891. Weiterführende Literatur: Philosophinnen-Lexikon, Die Welt der Philosophin III Zurück zu O Weiter |
Anzeige Philosophie weiter lesen
ein-FACH-verlag |
|
|
|
|