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Philosophin des Monats März

Louise Otto-Peters

Louise Otto-Peters

Vor 205 Jahren, genauer am 26. März 1819, wurde eine der bekanntesten Vorreiterinnen der Ersten Frauenbewegung in Deutschland geboren. Louise Otto-Peters hat mit ihren Romanen, Gedichten und Artikeln in der von ihr herausgegebenen Frauenzeitung entscheidend zur Diskussion um die Rechte der Frauen beigetragen. Ihr politisches Vermächtnis ist die Gründung des Allgemeinen Deutschen Frauenverein (ADFV), dessen erste Vorsitzende sie lange Jahre blieb. Die Erfolge ihrer Bemühungen lassen sich deutlich an den Veränderungen ablesen, die Frauen rechtlich und wirtschaftlich zu ihren Lebzeiten erlangen konnten: Abschaffung der Vormundschaft über unverheiratete Frauen, Einrichtung höherer Töch­terschulen und Zunahme qualifizierter weiblicher Arbeitskräfte.

Schon als Kind bekam Louise Otto-Peters die Einschränkungen zu spüren, die das Leben einer bürgerlichen Frau im 19. Jahrhundert prägten. Ihre geistige Entwicklung wurde gehemmt, um sie in die traditionelle Frauenrolle zu zwängen. Die frühe finanzielle Unabhängigkeit rettete sie letztlich. Dadurch hatte sie die Möglichkeit zu autodiaktischen Studien und konnte eigene Texte veröffentlichen.

Louise Otto-Peters philosophisch bedeutendste Arbeit ist ihr Text Das Recht der Frauen auf Erwerb. Ihrer Zeit weit voraus, fordert sie die wirtschaftliche Unabhängigkeit der Frauen. Sie sieht in der Behebung ökonomischer Missstände den wichtigsten Schritt zur Emanzipation der Frau. Die Beschränkung der Frauen auf das Haus ist Louise Otto-Peters nicht nur ein Dorn im Auge, sie sieht darin auch ihre stärkste Fessel. Doch in der damaligen Zeit musste man eine fundierte Kritik liefern, wenn man einen Zustand, der als naturgegeben galt ändern wollte.

Louise Otto-Peters fordert deshalb das Recht der Frauen auf Erwerb, nicht auf Arbeit. Denn gearbeitet haben Frauen immer, doch ohne dafür entlohnt zu werden. Louise Otto-Peters plädierte für die Bildung der Frau, für die Möglichkeit zur Berufsausbildung- und ausübung und zwar nicht nur für allein Stehende. Frauen sollten auch in der ehe ökonomisch unabhängig sein, nur so kann ihre untergeordnete Position in der Gesellschaft beendet werden.

Das Revolutionsjahr 1848 war für Louise Otto-Peters der Anstoß zur politischen Arbeit. Und das Ergebnis lässt sich ablesen, wenn man die Lebenssituation von Frauen zu Beginn des 19. Jahrhunderts und nach ihrem Tod vergleicht. „Als Otto-Peters geboren wurde, war die Frau uneingeschränkte Untertanin des Mannes, der aus­schließlich die Welt regierte. Die Frauen lebten in völliger Hilflosigkeit und Abhängigkeit, hatten immer einen männlichen Vormund, durften kein Eigentum besitzen, keine Geschäfte tätigen und nicht über ihr Geld verfügen. Frauen waren, unabhängig vom Alter, den Kindern gleichgestellt. Ihre Ausbildung war dürftig, nur wenn sie dem Mittelstand angehörten, wurden ihnen Lesen, Schreiben und Rechnen beigebracht. Ihre Erziehung und Ausbildung war ausschließlich auf einen Beruf hin orientiert, den der Ehefrau und Mutter. Auch bei der Wahl des Ehemannes hatten sie nichts mitzureden, die Entscheidung trafen die Eltern und der Mann, der seine Partnerin selbst aussuchte. Die Beschäftigung der Frauen beschränkte sich auf Hausarbeit, nur in den niederen Schichten war auch Erwerbstätigkeit vorgesehen. Als Otto-Peters starb, hatte sich das Leben der Frauen in entscheidenden Punkten verändert: Das Vormundschaftsrecht der Männer war abgeschafft, zwar waren verheiratete Frauen weiterhin wirtschaftlich abhängig, aber ein Wandel der gesellschaftlichen Stellung der Frau war deutlich. Die Ausbildungschancen für Mädchen vergrößerten sich, es gab höhere Töch­terschulen und Gymnasialkurse, die die Mädchen auf das Studium vorbereiteten. Nicht nur die Ehe, auch andere Berufe wurden für Frauen akzeptabel, es gab Verkäuferinnen, Angestellte bei Post oder Eisenbahn, Schneiderinnen, Lehrerinnen, Krankenpflegerinnen und im Ausland ausgebildete Ärztinnen.“

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